Gutachtenerstellung
Bei Kindern, die in der Schule deutliche Schwierigkeiten haben, kann es sinnvoll sein, den Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot prüfen zu lassen.
Die Eltern können hierzu beim jetzigen Kindergarten oder der jetzigen Schule einen Antrag auf Überprüfung stellen.
Ein Sonderpädagoge wird das Kind im Kindergarten- oder Schulalltag beobachten, mit Lehrern und Erziehern sprechen und mittels standardisierter und informeller Tests den Lern- und Entwicklungsstand überprüfen.
Die gewonnenen Erkenntnisse fließen dann in ein Gutachten ein, das dem Staatlichen Schulamt als Basis für die Entscheidung dient, ob ein Anspruch auf eine Sonderpädagogische Förderung besteht.
Die Ergebnisse des Gutachtens werden den Eltern - gegebenfalls auch unter EInbeziehung eines Dolmetschers - ausführlich erklärt und gemeinsam nach Fördermöglichkeiten geschaut.